top of page

Pflegeberatung

Unterstützung für Pflegebedürftige nach Maß

Sie haben pflegebedürftige Angehörige in Fulda und Umgebung, sind selbst betroffen und finden sich im Pflege-Dschungel nicht zurecht? Dann lassen Sie sich von mir beraten! Diese Leistungen erwarten Sie:

Beratungsbesuche im häuslichen Umfeld für Pflegebedürftige aller Altersstufen sowie die pflegenden Angehörigen

Fachliche Beratung von pflegenden Angehörigen und Begleitung

Organisation von Unterstützungsmaßnahmen, Hilfsmitteln und Herstellen von Kontakten zu Pflegeanbietern

Pflegeberatung gemäß § 7, 7a,7b SGB XI

Schulungsmaßnahmen zu Gewalt in der Pflege

Erstellung und Umsetzung eines individuellen Versorgung- & Hilfeplans

Unterstützung bei bürokratischen Fragen zu Pflegegradanträgen, Widerspruchsverfahren, Rehabilitations- und Integrationsmaßnahmen, Antrag Grad der Behinderung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI bei bestehendem Pflegegrad

Schulungsmaßnahmen zu Gewalt in der Pflege

Vorträge zu Pflegebedürftigkeit

Und so läuft alles ab

 Die „Pflegeberatung nach §â€¯7a SGB XI“ ist ein gesetzlich verankerter Anspruch für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen auf eine individuelle und umfassende Beratung – unabhängig davon, ob bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden. 

Kompetent beraten – mit Herz und Fachwissen

Ich verfüge über eine fundierte Ausbildung im Pflege- oder Sozialwesen sowie eine spezielle Zusatzqualifikation für die Pflegeberatung. Ich begleite Sie nicht nur mit fachlichem Know-how, sondern auch mit viel Einfühlungsvermögen und Zeit für Ihre persönlichen Anliegen. So schaffe ich einen geschützten Raum, in dem Sie sich gut aufgehoben fühlen – egal, ob es um erste Fragen zur Pflege, konkrete Entlastungsangebote oder komplexe Antragsverfahren geht.

Ich kann diese Beratung durch einen Beratungsgutschein Ihrer Pflegekasse, einzulösen über die Medical Contact AG, kostenfrei für Sie anbieten. 

Der Ablauf dieser Beratung :

 

  1. Klärung des Pflegebedarfs:
    Zu Beginn wird der individuelle Pflegebedarf des Betroffenen ermittelt. Dies umfasst die gesundheitliche Situation, den Unterstützungsbedarf im Alltag, die Wohn- und Lebenssituation, Mobilität und die Situation der pflegenden Angehörigen. Hier wird genau festgelegt, welche Hilfe notwendig ist.
     

  2. Erstellung des individuellen Versorgungsplans:
    Basierend auf den gesammelten Informationen wird ein maßgeschneiderter Versorgungsplan entwickelt. Dieser Plan legt fest, welche Pflegeleistungen und Unterstützung der Pflegebedürftige erhalten soll und wie diese am besten organisiert werden.
     

  3. Vermittlung von Dienstleistungen und Hilfsmitteln:
    In diesem Schritt werden die notwendigen Dienstleistungen und Hilfsmittel organisiert. Dies kann die Vermittlung von Pflegediensten, die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln oder die Organisation von medizinischen und sozialen Dienstleistungen umfassen.
     

  4. Unterstützung bei der Umsetzung des Versorgungsplans:
    Nachdem der Plan erstellt wurde, wird bei der praktischen Umsetzung unterstützt. Das bedeutet, dass die vereinbarten Maßnahmen koordiniert und überwacht werden, um sicherzustellen, dass alles wie geplant verläuft.
     

  5. Begleitung und Anpassung:
    Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen werden weiterhin begleitet, um sicherzustellen, dass der Versorgungsplan auch langfristig funktioniert. Sollte sich der Zustand des Pflegebedürftigen ändern, wird der Plan angepasst.
     

  6. Leistungen zur Entlastung der Pflegeperson:
    Pflegende Angehörige werden durch verschiedene Maßnahmen entlastet, wie z.B. durch Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege oder durch die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln. Dies sorgt für Erholung und Unterstützung der pflegenden Person.
     

  7. Beendigung der Pflegeberatung:
    Der Prozess endet, wenn alle Maßnahmen etabliert und die pflegerische Versorgung stabil ist. Der Pflegeberatungsprozess kann jedoch jederzeit wieder aufgenommen werden, falls sich der Bedarf ändert.

​

Durch diesen strukturierten Prozess wird sichergestellt, dass Sie und Ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten. Kontaktieren Sie mich, um den passenden Pflegebedarf gemeinsam zu ermitteln und umzusetzen.

​

Beratungseinsätze nach SGB XI § 37,3

Diese Beratungseinsätze sind für Pflegegeldempfänger verpflichtend und kostenfrei.​

Pflegegrad 2 und 3: 2x jährlich

Pflegegrad 4 und 5 : 4x jährlich

​

Meine Partner

Logo des DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe)
Logo der Medical Contact AG
Collage verschiedener Krankenkassen

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen oder ein konkretes Anliegen zur Pflegeberatung?

Dann kommen Sie gerne auf mich zu und nehmen direkt Kontakt auf!

bottom of page